Brandschutzprüfung


für alle Genehmigungsverfahren

Die Brandschutznachweise müssen im behördlichen Genehmigungsverfahren im so genannten Vier-Augen-Prinzip einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Ziel ist die Bestätigung, dass die öffentlich rechtlichen Schutzziele eingehalten werden.

Die Brandschutzprüfung umfaßt alle brandschutztechnischen Nachweise sowie die Bauüberwachung mit dem Ziel der Nutzungsfreigabe.

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